Für die Steuer relevante Reisekosten können wie folgt zusammengefasst werden:
Reisekosten sind diejenigen Kosten,
die auf einer durch berufliche Tätigkeit bedingten Geschäfts-, bzw.
Berufsreise entstehen, wobei Reisen zu ortsgebundenen, regelmäßigen
Arbeitsstätten nicht als Reise im Sinne der Richtlinien zu sehen sind.
Reisekosten sind:
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwendungen bei In- und Auslandsreisen
- Unterbringungskosten bei In- und Auslandsreisen
- Reisenebenkosten
Fahrtkosten, Unterbringungskosten und Nebenkosten, die nachgewiesen
werden, können ohne Begrenzung steuerlich geltend gemacht werden.
Verpflegungsmehraufwendungen dagegen sind nur in Höhe definierter
Pauschalbeträge steuerfrei anzusetzen.
Wenn bspw. der
Arbeitgeber Kosten nicht bis zur steuerlich zulässigen Höhe erstatten
möchte, so kann der Reisende die Differenz als Werbungskosten in seiner
persönlichen Einkommensteuererklärung zum Abzug bringen.
Unter
Zuhilfenahme von Fahrtenbüchern, Quittungen (insbesondere
Tankquittungen), Rechnungen aber auch Schriftverkehr und ähnlichem, ist
die Reisedauer, der Reiseweg und Anlass und Art der beruflichen
Tätigkeit nachzuweisen, bzw. bei Nachfragen glaubhaft zu machen.
Zwischen folgenden Reisetätigkeiten ist zu unterscheiden:
- Dienstreise
- Fahrtätigkeit
- Einsatzwechseltätigkeit
hinaus gibt es natürlich noch die Kosten für Urlaubsreisen, die aber leider in den allerseltensten Fällen abgerechnet werden können