1/9/2006

Reisekosten Aufteilung

Kategorie: Geschäftsreisen — mark @ 12:12 pm

Bei gemischt veranlassten Reisen dürfen Sie die Kosten für dienstliche bzw. private und Freizeitelemente aufteilen – gegebenenfalls auch durch Schätzung. Nur die durch private und Freizeitaktivitäten veranlassten Kosten müssen Sie als Arbeitslohn der Lohnsteuer unterwerfen (BFH-Veröffentlichung vom 19.10.2005, VI R 32/03).

via: vnr.de

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