1/23/2008

Pendlerpauschalen-Kürzung verfassungswidrig

Kategorie: Allgemeines zu Reisekosten — mark @ 1:43 pm

So urteilt zumindest der Bundesfinanzhof.
Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine endgültige Entscheidung treffen ob die in der jetzigen Form bestehehende Regelung mit der willkürlich anmutenden Regelung, dass Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer anrechenbar sind, bestehen bleibt.
Allzufrüh sollte man sich nicht über das Urteil freuen, so wie man die Entscheidungsträger kennt, wird ihnen etwas einfallen wieder an das Geld des Bürgers heranzukommen.

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